Prospekt des Salem Kollegs

Fragen & Antworten

Organisatorisches

Hier können Sie häufig gestellte Fragen und die zugehörigen Antworten finden.

 

Kontakt

Sie haben Fragen? Wünsche? Anregungen? Gerne können Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen.

Tel.: +49 7553 919 610
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Administration

Was ist das Salem Kolleg?

Das Salem Kolleg als gemeinnützige GmbH wird zu 100 Prozent vom Internatsverein der Schule Schloss Salem gehalten, welcher damit für die Qualität der Lehre einsteht.

Wer kann am Salem Kolleg angenommen werden?

Am Salem Kolleg kann jeder mit einer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. [Fach-] Abitur, International Baccalaureate Diploma, Matura o.ä.) und einem Sprachniveau in Deutsch von mindestens B2 (nach dem Europäischem Referenzrahmen) angenommen werden.

Wann beginnt das Jahr am Salem Kolleg?

Das Salem-Kollegjahr beginnt in der Regel Anfang September und endet Anfang Juli.
Die genauen Termine können Sie hier finden.

Gibt es Bewerbungsfristen?

Bewerbungen werden fortlaufend angenommen. Aktuelle Fristen zu den jeweiligen Kollegjahren finden Sie hier.

Wie ist das akademische Programm gestaltet?

Das Programm des Salem Kolleg beinhaltet ein Orientierungsjahr mit Studium Generale und Outdoor Education. Das Programm wird individuell auf jeden Kollegjahrgang angepasst. Ein beispielhaftes Curriculum kann hier eingesehen werden.

Finanzierung

Wie viel kostet das Salem Kolleg?

Die Kosten für das Orientierungsjahr 2022/2023 belaufen sich auf 28.200,- Euro pro Teilnehmer inklusive akademischen Programm, individueller Beratung, Unterkunft, Verpflegung, Outdoor Exkursionen und Studienreise.

Erfahren Sie hier mehr über das Thema Finanzierung.

 

Gibt es die Möglichkeit von Stipendien?

Ja, ein Stipendium ist, abhängig vom Einkommen, möglich. Bitte senden Sie uns dazu das ausgefüllte Bewerbungsformular und den Stipendienantrag zusammen mit Ihrer Bewerbung postalisch zu.

Mehr erfahren

Können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

Das Steuerrecht unterliegt fortlaufenden Änderungen. Sprechen Sie daher frühzeitig Ihr zuständiges Finanzamt und / oder einen Steuerberater an. Möglicherweise können die Kosten als Werbekosten oder Sonderausgaben deklariert werden.